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Doktorandenkonvent der Universität Heidelberg
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Gremienwahlen 2019

Vom 4. bis 6. Juni 2019 wählten Doktorand*innen zum ersten Mal vier Vertreter*innen in den Senat und jeweils ein bis drei Vertreter*innen in die Fakultätsräte der Universität Heidelberg. Wahlberechtigt waren alle eingeschriebenen Doktorand*innen.

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse in allen Details sind der Veröffentlichung der Universitätsverwaltung zu entnehmen: https://www.uni-heidelberg.de/md/zuv/recht/wahlen/ergebnis.pdf

Im Folgenden eine Zusammenfassung:

Senat

In den Senat gewählt wurden

  1. Linda Shen (Physik),
  2. Theresa Möke (Geschichte),
  3. Maximilian Kellner (Jura),
  4. Martin Schröter (Chemie),

die gemeinsam als Liste „Freie Doktoranden“ kandidiert hatten. Nähere Informationen stellt die Liste unter https://freie-doktoranden.de/ bereit.

Die Wahlbeteiligung lag bei 12,8 % (berechnet nur aus der Anzahl der eingeschriebenen Doktorand*innen, die in dieser Statusgruppe wahlberechtigt waren, also z. B. exklusive der Akademischen Mitarbeiter*innen).

Fakultätsräte

Repräsentant*innen wurden in acht der zehn Fakultätsräte gewählt, für die eingeschriebene Doktoranden als solche wahlberechtigt waren:

  • Theologische Fakultät (zwei Sitze)
    1. Marina Zumstein
    2. Salome Lang
  • Juristische Fakultät (zwei Sitze)
    1. Annika Vorfelder
    2. Robert Pracht
  • Philosophische Fakultät (drei Sitze)
    1. Mark Fischer
    2. Unbesetzt
    3. Unbesetzt
  • Neuphilologische Fakultät (drei Sitze)
    1. Isabella Camilla Rosa Managò, Simon Pupic
    2. Unbesetzt
    3. Unbesetzt
  • Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (drei Sitze)
    1. Anne-Marie-Parth
    2. Jonathan Gruhler
    3. Abu Sayed M. Mostafizur Rahman
  • Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften (ein Sitz)
    1. Florian Karl Günther Ermark
  • Fakultät für Chemie und Geowissenschaften (zwei Sitze)
    1. Deborah Hartmann
    2. Unbesetzt
  • Fakultät für Physik und Astronomie (zwei Sitze)
    1. Linda Shen
    2. Hans Maurus

Zwei Fakultätsräte verbleiben ohne doktorandische Repräsentation:

  • Fakultät für Mathematik und Informatik (zwei Sitze)
  • Fakultät für Biowissenschaften (drei Sitze)

An den beiden Medizinischen Fakultäten werden Doktorand*innen zusammen mit den Studierenden vertreten.

Mangels Kandidaten blieben zehn (43 %) der insgesamt 23 doktorandischen Sitze unbesetzt. Die Gesamtwahlbeteiligung lag bei 18,3 %, die durchschnittliche Beteiligung an den Fakultäten bei 18,1 %, und damit höher als bei der Senatswahl.

Wahlmodus

Die Wahlen erfolgten ausschließlich als Briefwahl, jede*r Wähler*in hatte vier Stimmen für den Senat und ein bis drei Stimmen für die Fakultätsräte. Promovierende, die als akademische Mitarbeiter*innen an der Universität Heidelberg angestellt waren, konnten sich bis zum 30. April 2019 entscheiden, in welcher Wählergruppe sie wählen möchten. Hatten sie bis zu diesem Tag nicht erklärt, in der Gruppe der Doktorand*innen zu wählen, wählten sie in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen.

Für alle Gremien lag jeweils nur eine Liste mit Kandidaten vor, daher fanden die Wahlen als Mehrheitswahl statt, d. h. die Personen mit den meisten Stimmen wurden gewählt.

Hintergrund

Mit der Änderung des Landeshochschulgesetzes, die am 30. März 2018 in Kraft trat, erhielten Doktorand*innen einen eigenen Status an den Universitäten in Baden-Württemberg. Sie wurden damit in den Hochschulgremien stimmberechtigt.

An der Universität Heidelberg wurde Anfang 2019 die Grundordnung entsprechend dem LHG geändert. Doktorand*innen erhielten dadurch vier Sitze im Senat, dem höchsten Entscheidungsgremium der Universität, und bis zu drei Sitze in den Fakultätsräten. Sie gehören mit den Studierenden, den akademischen Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen in Administration und Technik (alle mit jeweils vier von 39 stimmberechtigten Sitzen im Senat) nun zur vierten nicht-professoralen Statusgruppe.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 13.08.2019
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